Abrechnung [alle Kassen]

Für die Akuttherapie und die bewilligten Kurzzeit- und Langzeittherapien werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Beim Erstgespräch bekommen sie alle notwendigen Informationen darüber, wie die Kostenübernahme erfolgt, wenn ambulante Psychotherapie indiziert ist. Bringen sie bitte hierzu ihre Krankenversichertenkarte mit.

Für die weiteren Angebote wie Paartherapie und Coaching werden die Kosten vom Klienten selbst getragen. Mein Honorar richtet sich hierbei nach ihrem individuellen Bedarf.

Für Supervision und Selbsterfahrung für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erteile ich Fortbildungspunkte. Als Selbstzahler können sie das Honorar als Fortbildungskosten steuerlich geltend machen.